Nutzen Sie unsere Online Terminvergabe:

*Terminbuchung SCHNELLTEST und Terminbuchung PCR mit BERECHTIGUNG

Impfzentrum Sindelfingen

Bitte beachten Sie folgende Informationen:

Organisatorisches

Sie erhalten direkt nach der Anmeldung einen QR-Code als Terminbestätigung für das ausgewählte Zeitfenster, es handelt sich hierbei nicht um die Vereinbarung einer fixen Uhrzeit.


Aufgrund der hohen Nachfrage kann es ggf. zu längeren Wartezeiten kommen. Wir bieten individuelle Beratung und ärztliche Betreuung, die jeder für sich in Anspruch nehmen möchte.


Bitte halten Sie Ihren Personalausweis, die Terminbestätigungsmail und -sofern vorhanden- Impfpass sowie weitere Dokumente falls erforderlich (z.B. PCR-Test) bereit.


Sie erhalten nach Abschluss der Impfung zusätzlich eine Ersatzbescheinigung der Impfung per E-Mail.

Impfnachweis und digitales Impfzertifikat

Nach Abschluss der Impfung wird eine Ersatzbescheinigung der Impfung per E-Mail verschickt; ebenso per Mail folgt im Nachgang das digitale Impfzertifikat (verschlüsselt)*. Dazu muss hierzu im Buchungsprozess eine Mail-Adresse angegeben sein.


Sollten Sie innerhalb von zwei Tagen nach dem Impftermin keine Mail mit Ihrem Impfzertifikat erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Testzentrum, in dem Sie waren.


*dieser Service ist nur möglich, wenn Sie Ihre Mailadresse beim Buchungsprozess hinterlegt haben.


** Wenn Sie eine Impfung nach durchgemachter Infektion machen, dann denken Sie an die Nachweise für Ihre Coronainfektion (positiver PCR-Test). Ohne PCR-Befund können wir Ihnen Ihre Genesenenimpfung nicht als Zertifikat zur Verfügung stellen.


Weiterhin können jede Apotheke und viele Arztpraxen mit der Ersatzbescheinigung oder den Angaben im Impfpass den digitalen Impfnachweis erstellen. Mit der CovPass-App können Sie die Zertifikate direkt auf das Smartphone laden. Die App ist ein kostenloses Angebot des Robert Koch-Instituts. Die Nutzung der App ist freiwillig.


Im Testzentrum Holzgerlingen können Sie alternativ den QR-Code auf eine Karte drucken lassen (sog. „Immunkarte“)

Welche Impfstoffe gegen COVID-19 stehen in Deutschland zur Verfügung und in welchem Abstand sollte geimpft werden?

*Aktuelle Studien deuten darauf hin, dass für den Janssen-Impfstoff eine geringere Impfstoffwirksamkeit gegenüber den aktuellen Virusvarianten Delta und Omikron besteht. Die meisten COVID-19-Impfdurchbrüche (symptomatische COVID-Erkrankung trotz abgeschlossener Impfung) sind im Verhältnis zu den verabreichten Impfstoffdosen bei Personen beobachtet werden, die mit dem Johnson & Johnson-Impfstoff geimpft wurden. Daher empfiehlt die STIKO, eine zusätzliche mRNA-Impfstoffdosis ab 4 Wochen nach der Janssen-Impfung.


Die COVID-19-Impfung wird wie andere Impfstoffe in den Oberarmmuskel injiziert. Nach der Impfung wird in Körperzellen das virale Spike-Protein (S-Protein) gebildet. Diese führt zu einer Immunantwort und zur Bildung von virusneutralisierenden Antikörpern

Wie oft sollte ich mich nach durchgemachter Infektion impfen lassen?

Personen, die eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht und danach eine Impfstoffdosis erhalten haben, sollen in einem Abstand von mindestens 3 Monaten nach der vorangegangenen Impfung eine Auffrischimpfung erhalten.


Personen, die nach COVID-19-Impfung (unabhängig von der Anzahl der Impfstoffdosen) eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen im Abstand von mindestens 3 Monaten nach Infektion ebenfalls eine Auffrischimpfung erhalten.


Die Infektion sollte dabei durch einen PCR-Test nachgewiesen werden, Antikörpernachweise werden nicht anerkannt, da anhand der Höhe der Antikörperspiegel kein genaues Datum des Infektionszeitpunkts möglich ist.


Sollten Sie jedoch einen positiven Antikörpertest von einem nach RiLiBÄK arbeitenden oder nach DIN EN ISO 15189 akkreditierten Labor vorweisen können, reicht anschließend eine einmalige Impfdosis aus, um als geimpft zu gelten.


Achtung: die einmalige Impfung nach Infektion wird in einigen Ländern nicht als vollständiger Impfschutz anerkannt.

Die Auffrischungsimpfung („Boosterimpfung“) Stand: 29.12.2021

Der Abstand zur Auffrischungsimpfung erfolgt ab sofort nach der Empfehlung der EMA (European Medicine Agency). Demnach wird das Boostern bei über 18-Jährigen bereits ab dem Ablauf von drei Monaten nach der letzten Impfung empfohlen. Die Empfehlung zur Auffrischimpfung gilt auch für Schwangere ab dem 2. Trimenon. Für die Booster-Impfung wird grundsätzlich der Impfstoff Spikevax (Moderna) verabreicht, der Impfstoff Comirnaty (Biontech) für alle Personen unter 30 Jahren sowie für Schwangere. Hierbei soll Spikevax® in halber Dosis verwendet werden, die Verwendung von Spikevax ist für Personen ab 30 Jahren zugelassen. Personen im Alter unter 30 Jahren sowie Schwangere sollen Comirnaty erhalten, hierbei wird die volle Dosis von Comirnaty ® verabreicht.


Zusätzlich kann unabhängig von einer Empfehlung der STIKO eine Auffrischungsimpfung 3 Monate nach der letzten Impfung für Jugendliche ab 12 Jahren und Kindern ab 5 Jahren mit einer Immunschwäche erfolgen. Zusätzlich können Personen ab 12 Jahren und 5- bis 11-jährige Kinder mit Vorerkrankung, die eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, eine einmalige Impfung in einem Abstand von mindestens 3 Monaten zur Infektion bekommen.


Personen, die mit einer Impfstoffdosis COVID-19 Vaccine Janssen® geimpft wurden, sollen zur Optimierung ihres Impfschutzes eine weitere Impfung erhalten. Unabhängig vom Alter soll diesen Personen eine Impfstoffdosis eines mRNA-Impfstoffs ab 4 Wochen nach der Janssen-Impfung angeboten werden, um den Schutz gegen eine Infektion mit Virusvarianten des SARS-CoV-2-Virus zu erhöhen.


Personen, die eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht und danach eine Impfstoffdosis erhalten haben, sollen mindestens 3 Monate nach der vorangegangenen Impfung eine Auffrischimpfung erhalten.


Personen, die nach COVID-19-Impfung (unabhängig von der Anzahl der Impfstoffdosen) eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen im Abstand von mindestens 3 Monaten nach Infektion ebenfalls eine Auffrischimpfung erhalten.

Können geimpfte Menschen das Virus trotzdem weiter übertragen?

Diverse wissenschaftliche Studien belegen, dass die COVID-19-Impfstoffe symptomatische und asymptomatische SARS-CoV-2-Infektionen in einem erheblichen Maße verhindern. Bei Personen, die trotz Impfung eine SARS-CoV-2-Infektion haben, ist die Virusausscheidung erheblich kürzer als bei ungeimpften Personen.


Gleichzeitig schützt eine Impfung unverändert hoch vor schweren Erkrankungsverläufen und Krankenhauseinweisung (Hospitalisierung).


Der Impfschutz lässt über die Zeit nach und die Wahrscheinlichkeit, trotz Impfung PCR-positiv zu werden, nimmt zu. Daher sollten auch nach den erfolgten Impfungen die allgemein empfohlenen Schutzmaßnahmen (Masken, Hygieneregeln, Abstandhalten, Lüften) weiterhin eingehalten werden.

COVID- Impfung in Schwangerschaft und Stillzeit

Eine Schwangerschaft an sich ist relevanter Risikofaktor für schwere COVID-19-Verläufe. Infizierte schwangere Frauen erleiden häufiger Komplikationen als Nicht-Schwangere. Bei zusätzlich vorliegenden Vorerkrankungen (wie z. B. Adipositas, Bluthochdruck oder Diabetes mellitus) erhöht sich das Risiko für eine schwere Erkrankung weiter.


Die bisher vorliegenden Sicherheitsdaten zeigen keine Hinweise auf ein häufigeres Auftreten von z.B. Früh- oder Totgeburten oder Missbildungen beim Fetus bzw. Neugeborenen.


  • Nach Risiko-Nutzen-Abwägung überwiegt eine allgemeine Impfempfehlung ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel. Die STIKO empfiehlt hierfür die zweimalige Impfung mit einem mRNA-Impfstoff im Abstand von 3-6 Wochen (Comirnaty).
  • Wenn die Schwangerschaft nach bereits erfolgter Erstimpfung festgestellt wurde, sollte die Zweitimpfung erst ab dem 2. Trimenon durchgeführt werden. Eine bereits erfolgte COVID-19 Impfung im 1. Trimenon der Schwangerschaft ist keine Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch.
  • Ebenfalls empfiehlt die STIKO die zweimalige Impfung mit einem mRNA-Impfstoff während der Stillzeit. Die Impfung sollte im Abstand von 3-6 (Comirnaty) bzw. 4-6 Wochen (Spikevax) erfolgen.

Kann nach einer Impfung ein Antigen-Schnelltests oder PCR positiv werden?

Fast alle in Deutschland eingesetzten Antigentests basieren auf dem Nachweis eines anderen Proteins, dem Nucleocapsid-Protein (N-Protein). Da Antigentests ein anderes Virusprotein nachweisen als das bei der Impfung gebildete S-Protein, ist ein Einfluss einer Impfung auf das Antigentestergebnis ausgeschlossen. Ebenfalls ist bei einem PCR-Test ein Einfluss einer verabreichten Impfung auf das Ergebnis ausgeschlossen.


Treten kurz nach einer Impfung positive Antigen- oder PCR-Tests auf, könnten folgende Ursachen zu Grunde liegen:

  • Die Person, die geimpft wurde, war bereits vor der Impfung infiziert. Die mittlere Inkubationszeit bei COVID-19 beträgt 3-7 Tage.
  • Die Person, die geimpft wurde, könnte sich kurz nach Impfung angesteckt haben. Eine Wirkung der Impfung tritt in der Regel 10-14 Tage nach Applikation der 1. Impfstoffdosis ein.
  • Da die COVID-19-Impfung keinen 100 %igen Schutz vor einer Ansteckung garantieren kann, ist es auch möglich, dass sich eine Person trotz Impfung infiziert; in der Regel verläuft die Erkrankung dann mit milderen Symptomen oder sogar asymptomatisch.
  • Der Antigentest kann falsch positiv sein. Ein positiver Antigentest bedarf einer PCR-Testung, um eine Infektion zu bestätigen oder auszuschließen.

Abstand zwischen anderen Impfungen

Gemäß Empfehlung der STIKO muss zwischen COVID-19-Impfungen und der Verabreichung anderer Totimpfstoffe kein Impfabstand mehr eingehalten werden. Die Impfungen können gleichzeitig, verabreicht werden.


So ist zum Beispiel die gleichzeitige Verabreichung der Impfung gegen Grippe als auch gegen COVID-19 möglich.

Was muss ich nach der Impfung beachten?

Im Allgemeinen wird eine Nachbeobachtungszeit nach der Impfung gegen COVID-19 von mindestens 15 Minuten empfohlen.

Wer haftet bei eventuellen Impfschäden?

Für alle gesundheitlichen Schäden, die im Zusammenhang mit COVID-19 Schutzimpfungen und auf Grundlage der Coronavirus-Impfverordnung seit 27. Dezember 2020 vorgenommen wurden, besteht bundeseinheitlich ein Anspruch auf Entschädigung. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in § 60 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).


Unabhängig von einem etwaigen Anspruch auf Entschädigung nach § 60 IfSG haftet die impfende Person – wie auch sonst in derartigen Fällen – für Schäden, die z.B. im Zusammenhang mit Applikationsfehlern bei der Impfung (falsche Dosierung, falscher Applikationsort etc.) eintreten.

Welche Impfung brauche ich, wenn ich an einer klinischen Studie zu COVID-19-Impfstoffen teilgenommen habe oder einen nicht in Europa zugelassenen Impfstoff bereits erhalten habe (z.B. Sputnik-V, Sinovac etc.)

  • Wenn die Impfstoffstudien abgeschlossen sind, sollen die Teilnehmer*innen sich entblinden lassen, um zu erfahren, ob sie ein Placebo oder eine COVID-19-Impfung erhalten haben.
  • Personen, die ein Placebo erhalten haben, sollen sich entsprechend der nationalen Impfempfehlung impfen lassen (siehe oben)
  • Personen, die einen nicht zugelassenen Impfstoff erhalten haben, sollen sich entsprechend der nationalen Impfempfehlung impfen lassen.
  • Bei nicht zugelassenen Impfstoffen besteht kein Nachweis über die Wirksamkeit der Impfung. Um die Studienteilnehmer:innen dennoch optimal vor COVID-19 zu schützen sollte daher eine weitere Impfung entsprechend nationaler Impfempfehlung erfolgen.
  • Personen, die im Rahmen einer klinischen Studie einen mittlerweile in der EU zugelassenen Impfstoff erhalten haben, sind vor COVID-19 geschützt.

Mehr Fragen und Anworten finden Sie hier:

https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html

Quellen:

[1] RKI, modifiziert

[2] infektionsschutz.de

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